Berlin setzt sich für Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten ein

Der Senat hat in der Sitzung am 23. Juni auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Sicherstellung der Teilhabe von Schülerinnen und Schülern an digitalen Lernangeboten in den Bundesrat einzubringen. Der Antrag soll in der Bundesratssitzung am 3. Juli 2020 auf die Tagesordnung kommen. Mit dieser Bundesratsinitiative soll es gelingen, dass Kinder von Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, dies aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit gesetzgeberisch zu klären. Digitale Lernangebote sollen für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zugänglich sein. Gerade die Schulschließungen während der Corona-Pandemie hätten gezeigt, wie wichtig das schulisch angeleitete Lernen zu Hause inzwischen geworden ist. Hier müssten alle Schülerinnen und Schüler ähnliche Zugangsmöglichkeiten haben. Es liegen inzwischen mehrere Urteile von Sozialgerichten vor, die Laptops oder Tablets für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler als notwendigen Bedarf anerkennen.

Senatorin Scheeres: „Schülerinnen und Schüler, die keine hinreichende digitale Ausstattung besitzen, sind auf Dauer vom Lernen ausgeschlossen und haben nicht die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Equipment. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass für Kinder, bei denen bereits notwendige Bedarfe für Bildung und Teilhabe gesetzlich berücksichtigt wurden, ein eigenständiger Anspruch auf Anschaffung eines Gerätes geschaffen wird.“

Die Bundesregierung und die Länder haben sich zudem darauf verständigt, 550 Mio. € bereitzustellen, um Schulen mit Leihgeräten auszustatten.