Notbetreuung in Kitas – wer hat Anspruch darauf?

Der Senat hat die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung festgelegt. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen möchten, wenden sich direkt an ihre  Kitaleitung.

Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen müssen Eltern/Sorgeberechtigte eine Selbsterklärung (Selbsterklärung_Eltern) abgeben. In dieser bestätigen sie, dass sie

a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie
b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können.

Systemrelevante Berufsgruppen sind:

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung