Der Berliner Senat hat heute beschlossen, dass ab kommenden Montag (27.4.) in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Hierbei handelt es sich u.a. auch um selbstgenähte Masken, Tücher oder Schals. Anders als in Brandenburg gilt diese Tragepflicht in Berlin vorerst ausschließlich für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht aber für den Einzelhandel. Dennoch wird dringend dazu geraten, auch bei dem Aufsuchen von Geschäften, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.