Elterninformationen zum Regelbetrieb aller Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie

Seit dem 22.06.2020 befinden sich die Berliner Kindertageseinrichtungen nach rund 3 Monaten des Notbetriebs wieder im Regelbetrieb; dies unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Den Kitaträgern und den Kindertageseinrichtungen, allen voran den Kitaleitungen, gilt der Dank für den gelungenen Start in den Regelbetrieb und die Bewältigung der damit für alle Beteiligten verbundenen Herausforderungen.

Die allermeisten Kitas befinden sich aktuell in der Vorbereitung des neuen Kitajahres 2020/2021. Insbesondere mit Blick auf die kommende Jahreszeit, in der die Aktivitäten wieder vermehrt in den Räumen stattfinden und Erkältungskrankheiten zunehmen, stellen sich Fragen an die Organisation des Kitabetriebs.

Wir bitten Sie herzlich: Unterstützen Sie Ihre Kita, indem Sie die vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einhalten. Dies können z. B. gestaffelte Bringe- und Holzeiten, Übergaben im Außenbereich, Reduzierungen der direkten Kontakte der Erwachsenen untereinander bzw. nur mit Mund-Nasen-Schutz sein und: Bringen Sie Ihr Kind, wenn es akut erkrankt ist, nicht in die Kita. Dies alles hilft, Infektionen bei Kindern und Beschäftigten und damit womöglich verbundene Schließungen von Gruppen oder ganzen Einrichtungen zu vermeiden.
In den vergangenen Wochen erreichte uns eine Vielzahl von Anfragen von Familien und aus Kindertageseinrichtungen zum Umgang mit erkrankten Kindern bzw. Kindern mit unklaren oder leichten Symptomen, Kindern mit Risikofaktoren und zum Urlaub in Risikogebieten. Im Folgenden greifen wir
einige dieser Fragen auf, wohlwissend, dass es im Rahmen der Covid-19-Pandemie immer wieder auch neue medizinische Erkenntnisse gibt, die jeweils berücksichtigt werden müssen. Die folgenden Antworten bilden den aktuellen Kenntnisstand ab.

Kinder mit Krankheitssymptomen:
Grundsätzlich gilt, wie bisher auch, dass erkrankte Kinder nicht in die Kita gebracht bzw. betreut werden sollen. Bitte denken Sie daran, die Kita über eine Erkrankung Ihres Kindes zu informieren. Bestehen bei Ihrem Kind Anzeichen für eine akute Atemwegsinfektion, wie sie auch für eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend sind, darf es die Kita nicht besuchen. Mögliche Symptome können sein: Gliederschmerzen, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns. Erkrankt Ihr Kind in der Kita, holen Sie es bitte schnellstmöglich ab. Über eine mögliche Testung entscheidet der Arzt/die Ärztin oder das Gesundheitsamt.
Zur Wiederaufnahme nach Atemwegsinfekten sollte Ihr Kind unbedingt anhaltend fieberfrei sein. Ihre Kita wird Sie ggf. bitten, eine (schriftliche) Bestätigung darüber abzugeben, dass Ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. Ein ärztliches Attest oder die Vorlage von Testergebnissen ist für die Wiederaufnahme nicht erforderlich.

Hatte Ihr Kind eine nachgewiesene Covid-19-Infektion, ist vor der Wiederaufnahme hingegen eine ärztliche Bestätigung erforderlich, dass Ihr Kind die Kita wieder besuchen darf, weil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist.

Von den akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder Husten ohne Fieber oder anderen der o.g. Symptome zu unterscheiden. In diesen Fällen gibt es zunächst keinen unmittelbaren Anlass für die Kita, Ihr Kind nicht aufzunehmen oder die Betreuung nicht fortzuführen. Bitte beantworten Sie für sich folgende Fragen: Gibt es einen Anlass zu der Sorge, dass Ihr Kind an Covid-19 erkrankt sein könnte? Bestand ein Kontakt zu erkrankten Personen? Waren Sie bzw. Ihr Kind in einem Risikogebiet? Bitte sprechen Sie hierüber mit Ihrer Kita, die Sie ggf. auch aktiv hierauf ansprechen wird. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Gesundheitsamt.
Infektion innerhalb der Familie:
Ist innerhalb Ihrer Familie eine Covid-19-Infektion festgestellt worden, darf Ihr Kind die Kita nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind Kontakt zu infizierten Personen hatte und noch keine 14 Tage vergangen sind. Warten Sie oder ein Familienmitglied auf ein Testergebnis, weil Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, haben selbst aber keine Krankheitssymptome, kann Ihr Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden.

Kinder aus Risikogruppen:
Ist Ihr Kind aufgrund einer spezifischen Vorerkrankung besonders stark durch eine mögliche Covid-19-Erkrankung gefährdet, stellt sich für Sie und Ihre Kita die Frage, welche Voraussetzungen für eine Betreuung erfüllt sein müssen. Dies kann nur im Einzelfall und im engen Zusammenwirken zwischen Ihnen, Ihrer Kita und dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin geklärt werden. Eventuell enthält eine ärztliche Bescheinigung bereits Hinweise zu erforderlichen Schutzmaßnahmen. Bestehen in der aktuellen Situation Zweifel oder offene Fragen bzgl. der Kitafähigkeit Ihres Kindes, kann Ihre Kita vor der (Wieder-)Aufnahme eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

Rückkehrer aus Risikogebieten:
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung regelt in §§ 8 ff die Maßnahmen, die für Rückreisende aus Risikogebieten gelten. Als Risikogebiet gelten die Regionen innerhalb und außerhalb Deutschlands, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Die Risikogebiete werden auf der Website des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Personen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in das Land Berlin in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich für 14 Tage in die häusliche Quarantäne begeben und das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich hierüber informieren. Dies gilt nicht für Personen, die über ein aktuelles ärztliches Zeugnis und einen aktuellen Laborbefund verfügen, wonach keine Covid-19-Infektion vorliegt. Das ärztliche Zeugnis und der Laborbefund sind beim zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Das Gesundheitsamt entscheidet dann, ob eine Quarantänemaßnahme notwendig ist oder nicht. Diese Regelungen gelten auch für Kinder. Hat Ihr Kind eine Quarantäneauflage, darf es nicht in der Kita betreut werden.
Liebe Eltern, bitte wenden Sie sich bei Fragen, Sorgen oder Hinweisen auch weiterhin vertrauensvoll an Ihre gewählten Vertretungen oder den Landeselternausschuss Kindertagesstätten (info@leak-berlin.de). Selbstverständlich werden wir Sie auch weiterhin über neue Entwicklungen informieren.

Diese Elterninformation, demnächst auch in mehreren Sprachen, finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter nachfolgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-oeffnung-kita-und-kindertagespflege/

>> Selbsterklärung Eltern