Aktuelle Informationen

    Dienstag, 17.03.2020 // 13:40h


    Aktualisierung der Definition systemrelevanter Berufsgruppen



    Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Liste der systemrelevanten Berufsgruppen aktualisiert:

    - Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
    - Justizvollzug
    - Krisenstabspersonal
    - betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV und der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
    - betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
    - betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
    - betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
    Präzisierung der Notdienste: Eingliederungs-, Wohnungsnotfall- und Jugendhilfe, betriebsnotwendiges Personal in der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe ‚ (insbesondere Notdienstsysteme Kinderschutz, stationäre und teilstationäre Einrichtungen , Kita, Vormünder, ambulante Hilfe zur Erziehung)
    - Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
    - sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
    - Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)

    Aktualisierte Selbsterklärung: Selbstverklärung_Eltern_aktualisiert


                Dienstag, 17.03.2020 // 12:23h


                Notfallbetreuung in Kitas gesichert



                Gestern haben wir in unseren Kindertagesstätten in Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf die Notfallbetreuung für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, geregelt. An dieser Stelle bedanken wir uns für das professionelle Handeln aller unserer Kolleg*innen in dieser Ausnahmesituation sowie für das Verständnis der Eltern! Wir sind sehr glücklich, dass alles weitgehend unkompliziert geregelt werden konnte und sind der Meinung: Das ist ein starkes Zeichen einer Solidargemeinschaft in Zeiten, in denen gemeinschaftliches Umdenken und Handeln zum Schutz der Gesamtbevölkerung und vor allem der Risikogruppen von immenser Bedeutung ist! Danke!


                            Montag, 16.03.2020 // 11:29h



                            Montag, 16.03.2020 // 10h


                            Notbetreuung in Kitas - wer hat Anspruch darauf?


                            Der Senat hat die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung festgelegt. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen möchten, wenden sich direkt an ihre  Kitaleitung.

                            Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen müssen Eltern/Sorgeberechtigte eine Selbsterklärung (Selbsterklärung_Eltern) abgeben. In dieser bestätigen sie, dass sie

                            a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie
                            b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können.

                            Systemrelevante Berufsgruppen sind:

                            • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
                            • Justizvollzug
                            • Krisenstabspersonal
                            • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
                            • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
                            • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
                            • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
                            • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
                            • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

                                            Sonntag, 15.03.2020 // 12h


                                            Kitaschließung aufgrund des Coronavirus


                                            Der Senat von Berlin hat auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie die Schließung aller Kitas ab Dienstag, dem 17.03.2020 bis einschließlich zum Freitag, dem 17.04.2020 beschlossen.

                                            Die Schließung der Kindertagesstätten soll dazu beitragen, Art und Umfang sozialer Kontakte zu reduzieren, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen bzw. zu vermeiden. Insbesondere sollen auf diese Weise besonders gefährdete Gruppen geschützt und in der Folge Überlastungen des Gesundheitssystems vermieden werden. Das Schreiben der Senatsverwaltung für Eltern finden Sie hier: Elterninformation_Senatsverwaltung

                                            Eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und die keine alternative Betreuung ihrer Kinder sicherstellen können, ist in Absprache mit den Verbänden und den Jugendämtern in Planung. Konkrete Informationen hierzu sind auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht (https://www.berlin.de/sen/bjf/).

                                            Sobald wir neue Informationen unsere Einrichtungen betreffend haben, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.

                                            Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber benötigen, schicken Sie uns bitte eine eMail an: kitaverwaltung@awo-promensch.de


                                            Links zu weitergehenden/aktuellen Informationen: