Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt, dass der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen kommen soll. Der Verband mahnt, die Umsetzung dürfe nun nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Bundesfrauenministerin Franziska Giffey sprach sich gestern im Rahmen der vierten Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen aus. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt diese Zusage, den Schutz von Frauen vor Gewalt endlich auskömmlich finanziell und infrastrukturell abzusichern. Für die Ministerin ist ein Rechtsanspruch am besten für das verlässliche Vorhalten von Unterstützungsangeboten geeignet. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Rahmen für einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Frauen geschaffen werden.
Mit der Perspektive, bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches im Frühjahr 2021 Eckpunkte zu erarbeiten, wird eine bundesweite einheitliche Lösung allerdings erneut verschoben. „Die Arbeiterwohlfahrt fordert seit vielen Jahren einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch und sieht die Gefahr, dass auch in dieser Legislaturperiode keine grundsätzliche Absicherung des Gewaltschutzes für Frauen umgesetzt wird.“ sagt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Die Corona-Krise hat die Lage für viele Frauen dramatisch verschärft, der Handlungsbedarf besteht jetzt“, so der Vorstandsvorsitzende.
Häusliche Gewalt ist für viele Frauen in Deutschland noch immer tägliche gefährliche Wirklichkeit. Seit Jahren steigen die Zahlen. 2018 wurden durch das Bundeskriminalamt 114.393 Fälle erfasst, in denen Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes bietet in 42 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in mehr als 35 Frauenberatungsstellen Unterkunft, Notfallhilfe, telefonische und digitale Beratung und Begleitung an. Bisher sind auf Bundesebene in die Gespräche des Runden Tisches Verbände und Bundesvernetzungsstellen aus dem Frauengewaltschutz mit ihrer Expertise nicht eingebunden. „Gerade wenn es um die Erarbeitung der Eckpunkte für eine bundesgesetzliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs geht, sollten sie mit ihrer Expertise unbedingt einbezogen werden“, so Wolfgang Stadler.