Kindergrundsicherung statt Kindergelderhöhung

Zur heute beschlossenen Erhöhung des Kindergeldes erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Mit der heute im Kabinett beschlossenen Kindergelderhöhung darf das Thema nicht ad acta gelegt werden. Sollte der für den Herbst 2020 angekündigte Existenzminimumbericht ergeben, dass die jetzt beschlossene Kindergelderhöhung zu niedrig war, muss die Bundesregierung sofort nachlegen. Das Kindergeld muss gewährleisten, dass das Existenzminimum des Kindes steuerfrei bleibt. Wenn sich herausstellt, dass die 15 Euro hierfür nicht ausreichen – etwa wegen der Corona-bedingten Mehraufwendungen in diesem Jahr –, dann ist sofortiges Handeln gefragt. Unabhängig von der Kindergelderhöhung bleibt die Kernfrage bestehen, wie wir Licht in den bestehenden Leistungsdschungel bekommen. Die AWO und andere Organisationen haben ihre Vorschläge für eine Kindergrundsicherung auf den Tisch gelegt. Nun ist die Bundesregierung am Zug.“